Guten Tag

Um Zugang zur Bewerbungsplattform der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft zu erhalten, bitten wir Sie zunächst um Ihre Registration. Bei der Registration werden Sie administrative Daten erfassen und Benutzer definieren, welche Zugriff auf die Plattform erhalten. Einzig diese definierten Benutzer werden im Anschluss die Möglichkeit haben, die Angaben zur Bewerbung sowie die dazugehörigen Daten auf der Plattform zu hinterlegen.

Ihre Angaben zur Registration werden geprüft. Im Anschluss erhalten die von Ihnen angegebenen Benutzer weitere Informationen zur Anmeldung.

Freundliche Grüsse
Gesundheitsdepartement Basel-Stadt und
Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion Basel-Landschaft

Registration Bewerbungsplattform

Generelle Angaben zum Leistungserbringer

Weitere Standorte des Leistungserbringers

Verantwortlich für die Bewerbung

Benutzer


Für die Spitallisten 2027 im Bereich Akutsomatik führen die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft ein Bewerbungsverfahren durch. Auf Basis dieser Bewerbungsplattform werden alle für die Erhebung relevanten Informationen abgefragt.

Nachfolgend werden der Geltungsbereich und das Vorgehen zur Überprüfung Ihrer Bewerbung ausgeführt:

Geltungsbereich der Bewerbung: Die Planungspflicht der Kantone nach Art. 39 Abs. 1 Bst. d KVG erstreckt sich einzig auf den Geltungsbereich des KVG (vgl. Art. 1a KVG). Von der Planungspflicht ausgenommen sind damit jene stationär durchgeführten Behandlungen und Massnahmen, für welche die Krankenversicherung (obligatorische Krankenpflegeversicherung und freiwillige Taggeldversicherung) keine Leistungen gewährt, wie in den Bereichen der Unfallversicherung, der Invalidenversicherung und der Militärversicherung sowie bei selbstzahlenden Patientinnen und Patienten. Die vorliegenden Bewerbungsunterlagen gelten daher für interessierte Spitäler und Geburtshäuser, die auf den Spitallisten 2027 für die Bevölkerung der beiden Basel stationäre Leistungen der Akutsomatik zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung anbieten möchten.

Angaben im Rahmen der Bewerbungsunterlagen (Selbstdeklaration): An einem Leistungsauftrag interessierte Spitäler und Geburtshäuser haben die vorliegenden Bewerbungsunterlagen auszufüllen (Selbstdeklaration). Gestützt darauf werden für die Spitallisten Akutsomatik 2027 Eignung und Relevanz ermittelt und die Leistungsaufträge zugeteilt. Um fehlerhafte Angaben bei der Selbstdeklaration nach Möglichkeit zu vermeiden, werden die Angaben im Rahmen der Bewerbungsunterlagen durch das Gesundheitsdepartement Kanton Basel-Stadt und durch die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion Kanton Basel-Landschaft grundsätzlich überprüft.

Hochspezialisierte Medizin Die Kantone nehmen keine Bewerbungen für Leistungsgruppen der hochspezialisierten Medizin (IVHSM) entgegen. Für national durch das HSM-Organ an ein Listenspital erteilte Leistungsaufträge betreffend die hochspezialisierte Medizin (HSM) erteilen die beiden Kantone subsidiär und unter Vorbehalt anderslautender Beschlüsse des HSM-Organs einen kantonalen Leistungsauftrag.